Impressum / AGB's

Verantwortlich:

Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
DEFITEC Verwaltungs GmbH Solingen
Gerichtsstand: Solingen

Kontakt:

DEFITEC GmbH & Co. KG
Umwelt- und Filtertechnik
Gasstr. 35 a
42657 Solingen
Tel.: +49 212 - 2218 160
Fax: +49 212 - 2218 159

info(at)defitec.de
www.defitec.de

Registereintrag:

Handelsregister Wuppertal: HRA 21960

Umsatzsteuer-ID:

DE814668484

Hinweise und Gewährleistungsausschluss:

Der Inhalt der unter der Domain www.defitec.de erreichbaren Webseiten wurde von der DEFITEC GmbH & Co. KG sorgfältig bearbeitet und überpüft. Die DEFITEC GmbH & Co. KG übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.
Für den Inhalt fremder Webseiten ausserhalb der Domain www.defitec.de ist die DEFITEC GmbH & Co. KG nicht verantwortlich, selbst wenn diese über Webseiten der DEFITEC GmbH & Co. KG durch Links erreichbar sind. 
Die Webseiten der DEFITEC GmbH & Co. KG unterliegen Änderungen und Aktualisierungen, die ohne vorherige Ankündigung jederzeit vorgenommen werden.

Urheberrecht:

Die DEFITEC GmbH & Co. KG ist bestrebt geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotz dieser Sorgfalt zu Urheberrechtsverletzungen kommen, auf die die DEFITEC GmbH & Co. KG hingewiesen wird, wird die DEFITEC GmbH & Co. KG entsprechende Inhalte und Objekte aus der Publikation entfernen bzw. kenntlich machen. 
Das Urheberrecht für die eigenen Inhalte verbleibt bei der DEFITEC GmbH & Co. KG. Die Vervielfältigung und Publikation von Informationen und Daten, insbesondere die Verwendung von Texten und Bildern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DEFITEC GmbH & Co. KG bzw. des jeweiligen Urheberrechtsinhabers. Die Zustimmung kann verweigert oder an individuelle Nutzungsauflagen geknüpft werden.

AGB’s Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen


 Allgemeines


Verkaufs- und sonstige Lieferverträge werden zu unseren nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

geschlossen. Der Käufer / Besteller (laut §14 Abs.1 BGB im folgenden Kunde genannt) erklärt sich mit Vertragsabschluss mit

der Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Abweichungen von unseren

Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Sie gelten nur dann, wenn wir ihnen

schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verkaufs-

und sonstige Lieferverträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.


 Angebote



Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich. An

Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie

dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


Umfang der Lieferung



► Für unsere Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Schutzvorrichtungen werden nur

mitgeliefert, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer

schriftlichenBestätigung.


► Wir sind zu Teillieferungen verpflichtet


 Preise und Zahlungen



► Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Wenn sich die Kosten für die von uns benötigten

Materialien, Lohnkosten oder sonstige Kosten erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis 4 Monate nach

Anstieg unserer Vorkosten angemessen zu erhöhen.


► Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus unseren Rechnungen.


► Kommt der Kunde mit Zahlungen - mit einer Rate - ganz oder teilweise in Rückstand, so können wir, unbeschadet

unserer Rechte aus Abschnitt VI. Ziff. 3, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und

Schadensersatz statt Leistung verlangen.


► Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren

Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


► Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung

gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen

Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.


Lieferzeit



► Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer

Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und

Freigaben, sowie einer vereinbarten Anzahlung bei uns. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der

Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.


► Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Lieferung erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist

entsprechend. Das Gleiche gilt bei Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, soweit diese

Verzögerungen nachweislich auf die Fertigstellung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu

vetreten sind.


► Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich eine

angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag

zurücktreten, soweit wir die Verzögerung verschuldet haben. Verzögert der Kunde den Versand, so hat er ab Beginn des

zweiten Monats an uns Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages monatlich zu zahlen


Gefahrenübergang und Entgegennahme


► Ist der Kunde Kaufmann, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf andere Kunden

geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur / Frachtführer über. Auf Wunsch des Kunden versichern wir

die Sachen auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.



► Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Entgegennahme der Ware abzulehnen, wenn sie offensichtlich von der

Bestellung abweicht.


Eigentumsvorbehalt



► Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem

Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis

zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung von uns

gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das für uns hieraus

Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt,

vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen

Gegenstand an uns ab und wird für uns den Gegenstand sorgfältig verwahren. Der Kunde darf die in unserem Eigentum

stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt

schon mit Abschluss des Vertrages die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden

Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt

zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie er sich uns gegenüber nicht im Zahlungverzug befindet.


► Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir

verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei zu geben; die Auswahl der frei zu gebenden

Sicherheiten obliegt uns.


► Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes

berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug

befindet. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug oder kommt er seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit

dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist

vom Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand vom Kunden herausverlangen.


► Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet

oder an Dritte weitergegeben werden.


► Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde uns sofort schriftlich zu

verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsächlichen und rechtlichen

Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind.


► Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-

,Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde ausreichende Versicherung nicht selbst nachweist.


► Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem

Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich durchführen zu lassen.


Gewährleistung / Sachmangelhaftung



► Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Ziffer IX. dieser

Bedingungen, wie folgt:


► Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit der Liefergegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen

ist, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache

(Ersatzlieferung) berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.


► Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der

Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur

Mängelbeseitigung gezwungen.


► Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Kosten des Ersatzstückes sowie die Versandkosten.

Diese werden nur übernommen, soweit sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Ausland anfallende

Nachbesserungskosten sind von uns nur insoweit zu tragen, wie sie auch bei einem Ausbesserungsort im Inland

entstanden wären.


► Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns

gesetzte Frist für die Nacherfüllung schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften -

nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.


► Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes, bei

fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, Schäden infolgefehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel,

unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen.


Verjährung



Sämtliche Mangelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für vorsätzliches oder arglistiges

Verhalten, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen

gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


Haftung / Schadenersatz



► Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung / Schadenersatz - gleich aus welchen

Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,

insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.


► Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er gilt ferner nicht für Mängel, die arglistig

verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde bzw. bei einer Haftung für garantierte

Beschaffenheitsmerkmale, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben,

Körper und Gesundheit.


► Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden

begrenzt.


Sonstiges



Erfüllungsort ist Solingen. Solingen ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der

Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf

unsere Beziehungen zu dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sollte eine oder mehrere der oben stehenden Klauseln

unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Share by: