Verkaufs- und sonstige Lieferverträge werden zu unseren nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
geschlossen. Der Käufer / Besteller (laut §14 Abs.1 BGB im folgenden Kunde genannt) erklärt sich mit Vertragsabschluss mit
der Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Abweichungen von unseren
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen widersprechen wir ausdrücklich. Sie gelten nur dann, wenn wir ihnen
schriftlich zugestimmt haben. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Verkaufs-
und sonstige Lieferverträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Angebotsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich. An
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
► Für unsere Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Schutzvorrichtungen werden nur
mitgeliefert, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichenBestätigung.
► Wir sind zu Teillieferungen verpflichtet
► Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Wenn sich die Kosten für die von uns benötigten
Materialien, Lohnkosten oder sonstige Kosten erhöhen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis 4 Monate nach
Anstieg unserer Vorkosten angemessen zu erhöhen.
► Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus unseren Rechnungen.
► Kommt der Kunde mit Zahlungen - mit einer Rate - ganz oder teilweise in Rückstand, so können wir, unbeschadet
unserer Rechte aus Abschnitt VI. Ziff. 3, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz statt Leistung verlangen.
► Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
► Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung
gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen
Ansprüchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.
► Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und
Freigaben, sowie einer vereinbarten Anzahlung bei uns. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
► Bei höherer Gewalt oder sonstigen die Lieferung erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend. Das Gleiche gilt bei Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen, soweit diese
Verzögerungen nachweislich auf die Fertigstellung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu
vetreten sind.
► Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich eine
angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten, soweit wir die Verzögerung verschuldet haben. Verzögert der Kunde den Versand, so hat er ab Beginn des
zweiten Monats an uns Lagerkosten in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages monatlich zu zahlen
► Ist der Kunde Kaufmann, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf andere Kunden
geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur / Frachtführer über. Auf Wunsch des Kunden versichern wir
die Sachen auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden.
► Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Entgegennahme der Ware abzulehnen, wenn sie offensichtlich von der
Bestellung abweicht.
► Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis
zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die Be- und Verarbeitung von uns
gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das für uns hieraus
Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt,
vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen
Gegenstand an uns ab und wird für uns den Gegenstand sorgfältig verwahren. Der Kunde darf die in unserem Eigentum
stehende Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt
schon mit Abschluss des Vertrages die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Der Kunde bleibt
zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie er sich uns gegenüber nicht im Zahlungverzug befindet.
► Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so sind wir
verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei zu geben; die Auswahl der frei zu gebenden
Sicherheiten obliegt uns.
► Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes
berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug
befindet. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug oder kommt er seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit
dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist
vom Vertrag zurücktreten und den Liefergegenstand vom Kunden herausverlangen.
► Eigentumsvorbehaltsware darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verpfändet, sicherungsübereignet, vermietet
oder an Dritte weitergegeben werden.
► Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde uns sofort schriftlich zu
verständigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Die Kosten zur tatsächlichen und rechtlichen
Verfolgung unseres Sicherungseigentums trägt der Kunde, soweit sie nicht von Dritten zu erlangen sind.
► Wir sind berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer-
,Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Kunde ausreichende Versicherung nicht selbst nachweist.
► Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem
Zustand zu halten und alle erforderlichen Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich durchführen zu lassen.
► Für Mängel des Liefergegenstandes haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche, unbeschadet Ziffer IX. dieser
Bedingungen, wie folgt:
► Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Soweit der Liefergegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft gewesen
ist, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
► Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, es sei denn, wir sind mit der
Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur
Mängelbeseitigung gezwungen.
► Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Kosten des Ersatzstückes sowie die Versandkosten.
Diese werden nur übernommen, soweit sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Im Ausland anfallende
Nachbesserungskosten sind von uns nur insoweit zu tragen, wie sie auch bei einem Ausbesserungsort im Inland
entstanden wären.
► Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aus von uns zu vertretenden Gründen fehl oder halten wir eine uns
gesetzte Frist für die Nacherfüllung schuldhaft nicht ein, so kann der Kunde - im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften -
nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
► Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes, bei
fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, Schäden infolgefehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Wartung, dem Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel,
unsachgemäßer Lagerung oder sonstiger vom Kunden oder Dritten zu verantwortenden Umständen.
Sämtliche Mangelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für vorsätzliches oder arglistiges
Verhalten, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen
gelten auch bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
► Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist unsere Haftung / Schadenersatz - gleich aus welchen
Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
► Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er gilt ferner nicht für Mängel, die arglistig
verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde bzw. bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit.
► Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Erfüllungsort ist Solingen. Solingen ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf
unsere Beziehungen zu dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sollte eine oder mehrere der oben stehenden Klauseln
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.